Liebe Verantwortliche in den Chören!
Die 5. Novelle der 2. COVID-19 Basismaßnahmenverordnung verändert die bisherige Rechtslage seit 1. Juni 2022 für Chöre NICHT und gilt nun bis 30. April 2023. Das bedeutet: Die seit 1. Juni geltenden Bestimmungen sind also weiterhin gültig – voraussichtlich bis 30. April 2023.
Achtung: Bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen hat der für eine Zusammenkunft Verantwortliche einen Covid-19-Beauftragten zu bestellen sowie ein Covid-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen. Die Bezirksverwaltungsbehörde hat die Einhaltung der COVID-19-Präventionskonzepte stichprobenartig zu überprüfen. Das COVID-19-Präventionskonzept ist zu diesem Zweck während der Dauer der Zusammenkunft bereitzuhalten und auf Verlangen der Bezirksverwaltungsbehörde vorzulegen.
Wir empfehlen nach wie vor verantwortungsbewusstes Handeln – nach dem Motto „Singen mit Freude und Vernunft“.
weitere Informationen:
– Chorverband Österreich
– IG Kultur-Rahmenbedingungen für Vorarlberg
– Land Vorarlberg – Vereine & Corona
– Vereinstelefon (Büro für freiwilliges Engagement): T 05574 511 20600, E freiwillig@vorarlberg.at